Aktuelle Steuertemine

DatumSteuern
15. November 2019
Zahlungs-Schonfrist: 18. November 2019
Gewerbesteuer
Grundsteuer
27. November 2019
Zahlungs-Schonfrist: 27. November 2019
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
10. Dezember 2019
Zahlungs-Schonfrist: 13. Dezember 2019
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
23. Dezember 2019
Zahlungs-Schonfrist: 23. Dezember 2019
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
10. Januar 2020
Zahlungs-Schonfrist: 13. Januar 2020
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
29. Januar 2020
Zahlungs-Schonfrist: 29. Januar 2020
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
10. Februar 2020
Zahlungs-Schonfrist: 13. Februar 2020
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
17. Februar 2020
Zahlungs-Schonfrist: 20. Februar 2020
Gewerbesteuer
Grundsteuer
27. Februar 2020
Zahlungs-Schonfrist: 27. Februar 2020
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
10. März 2020
Zahlungs-Schonfrist: 13. März 2020
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Einkommensteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
27. März 2020
Zahlungs-Schonfrist: 27. März 2020
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
14. April 2020
Zahlungs-Schonfrist: 17. April 2020
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
28. April 2020
Zahlungs-Schonfrist: 28. April 2020
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
11. Mai 2020
Zahlungs-Schonfrist: 14. Mai 2020
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.

Wichtig für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen.

Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.

Dieser Terminkalender berücksichtigt nur bundeseinheitliche Feiertage.

Alle Angaben ohne Gewähr