Interessante Informationen für Mandanten
Sehr geehrte Mandanten der Hansagruppe,
das erste Quartal 2022 neigt sich so langsam dem Ende zu und Ostern steht auch bereits vor der Tür.
In der Anlage haben wir Ihnen wieder einige steuerliche Informationen zusammengestellt, die interessant für Sie sein könnten.
Ein Beitrag befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Kosten für Dienstreisen als Werbungskosten, wenn diese nicht vom Arbeitsgeber erstattet werden.
Ein weiterer interessanter Artikel behandelt die Steuerbefreiung von der Gewerbesteuer für bestimmte Grundstückerträge, wenn Gesellschaften, die kraft Rechtsform Gewerbesteuerpflichtig sind, lediglich eigenes Vermögen verwalten. Dies ist eine gern gewählte Variante, um Immobilienvermögen zu verwalten.
Die Gewährung von Kurzarbeitergeld wurde durch einen Beschluss des Bundestages vom 11. März 2022 auf 28 Monate verlängert. Ebenfalls verlängert wurde der erleichterte Zugang bis zum 30. Juni 2022.
Uns erreichen derzeit immer wieder Fragen zu den Anträgen auf Überbrückungshilfe IV. Derzeit können nur die Anträge für den Zeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist läuft hier noch bis zum 30. April 2022. Nach Auskunft der Steuerberaterkammer Köln soll es aber zeitnah möglich sein, die Anträge für das gesamte erste Halbjahr 2022 zu8 stellen, was dann bis Mitte Juni 2022 möglich sein wird.
An dieser Stelle möchten wir auch noch einige Hinweise zum Thema Grundsteuerreform geben. Wir hatten Ihnen in unseren beiden letzten Newslettern Informationen und eine Checkliste zukommen lassen. Heute folgen zwei Links, mit denen man einmal die Flurstückgröße ermitteln kann (www.tim-online.nrw.de) bzw. Zugriff auf die Bodenrichtwerte (www.boris.nrw.de) hat.
Wie immer kann dieser Newsletter eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben oder wir Sie bei der Beantragung der Beihilfen unterstützen sollen, sprechen Sie uns bitte an.