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Mandanten Newsletter Mai 2022

Sehr geehrte Mandanten der Hansagruppe,

ein altes Sprichwort sagt, „der Mai macht alles neu“. Daran möchten wir uns orientieren und Ihnen Neuigkeiten aus dem steuerlichen Bereich zukommen lassen. Wir haben Ihnen im Newsletter wieder einige interessante Themen zusammengestellt.

Besonders hervorheben möchten wir die Möglichkeit, dass durch Sturm oder Unwetter entstandene Schäden alsaußergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.

Ebenfalls interessant ist ein Urteil des FG Köln zu den sogenannten Kryptowährungen. Hier wurde noch einmal bestätigt, dass für diese die Regelungen des privaten Veräusserungsgeschäftes nach § 23 EStG anzuwenden.

Ein Kuriosum möchten wir nicht unerwähnt lassen. Das Landesarbeitsgericht München hat eine Kündigung per WhatsApp für ungültig erklärt.

An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal auf die Überbrückungshilfe IV eingehen. Zwischenzeitlich wurde der Förderzeitraum bis Juni und der der Abgabezeitraum bis 15. Juni 2022 verlängert. Bis zum 15. Juni 2022 müssen alle Anträge auf Überbrückungshilfe IV gestellt sein. Eine Verlängerung dieser Antragsfrist wird es aufgrund europäischer Vorgaben nicht geben.

Auf eine Neuigkeit bzgl. der Anträge auf Überbrückungshilfe IV möchten wir noch hinweisen. Mittlerweile muss explizit angegeben werden, warum man noch von der Corona-Pandemie betroffen ist. Hierzu müssen folgende drei Fragen beantwortet werden.

  1. Von welchen staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ist das Unternehmen aktuell betroffen?
  2. Von welchen branchenweiten Schwierigkeiten im Zuge der Corona-Pandemie ist das Unternehmen aktuell betroffen?
  3. Von welchen unternehmensindividuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist das Unternehmen aktuelle betroffen?

Ein weiteres aktuelles Thema ist die Grundsteuerreform. Einige von Ihnen dürften bereits von ihren Finanzämtern angeschrieben worden. In diesen Schreiben wird auf die Pflicht hingewiesen, dass eine Erklärung zur Feststellung des neuen Einheitswerts bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Diese Erklärung kann aber nur elektronisch eingereicht werden. Wir bereiten derzeit eine Lösung vor, die Erklärungen beim Finanzamt einzureichen. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, wenn wir dies für Sie übernehmen sollen. Eine Checkliste haben wir dieser E-Mail nochmals beigefügt.

Wir würden Sie bitten, uns diese Angaben bei der Antragstellung bereitzuhalten. Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, wenn wir für Sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe IV stellen sollen.

Wie immer kann dieser Newsletter eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben sprechen Sie uns bitte an.