Mandanteninfos Mai
Sehr geehrte Mandanten der Hansagruppe,
der Monat April 2021 ist wieder einmal sehr schnell vergangen und die aktuellen Informationen geben einen Überblick über neue Entscheidungen der vergangenen Wochen sowie Ausblick auf den Monat Mai 2021.
Diesmal im Fokus des Newsletters ist ein Schreiben der Finanzverwaltung vom 13. April 2021, das ein genaue Abgrenzung zwischen Geld- und Sachleistungen erleichtern soll. Wir hatten in der Vergangenheit immer wieder Anfragen, ob z.B. Karten einiger Anbieter als Sachleistung anzusehen sind. Das Schreiben soll ein wenig mehr Klarheit für alle Beteiligten bringen.
Weiterhin wurde mittlerweile höchstrichterlich geklärt, wann Verluste einer Aktiengesellschaft im Falle einer Insolvenzanmeldung realisiert werden.
Ein weiterer Beitrag befasst sich mit dem Thema Auto-Abo. Dies sind Angebote von Dienstleistern, die alle Kosten für ein Fahrzeug (Nutzungsentgelt, Wartung, Versicherung) enthalten. Hier sind dieselben Regelungen wie bei gekauften oder geleasten Fahrzeugen zu beachten.
Auch in diesem Newsletter ein kurzer Hinweis zur Überbrückungshilfe III. Die in unserem letzten Sondernewsletter angekündigten Änderungen sind mittlerweile vom Bundesministerium für Wirtschaft eingearbeitet worden. So werden der Eigenkapitalzuschuss sowie die Erhöhung der erstattungsfähigen Kosten von 90 % auf 100 % in allen neuen Anträgen berücksichtigt. Wie die Abrechnung bei bereits gestellten Anträgen erfolgt, konnten wir derzeit noch nicht abschließend klären. Entweder muss ein Änderungsantrag gestellt werden oder die zusätzlichen Hilfen werden im Rahmen der Schlussabrechnung gewährt. Wir befinden uns derzeit in Klärung mit den entsprechenden Regierungsstellen.
Wie immer kann dieser Newsletter eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wenn Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben oder wir Sie bei der Beantragung der Beihilfen unterstützen sollen, sprechen Sie uns bitte an.